Häufige Fragen

Reisedokumente - Visum - Krankenversicherung

 Der Reisepass muss ab Einreise noch sechs Monate gültig sein.

 

Die Einreise oder die Beantragung eines Visums mit einem Pass, der einen israelischen Einreisestempel enthält, kann verweigert werden.

 

Visum

 

Für die Einreise ist ein Visum erforderlich (€ 50,- + Portokosten). Ab 09.05.2016 werden sämtliche Visumanträge nur postalisch angenommen.

 

http://munich.mfa.ir/index.aspx?fkeyid=&siteid=433&pageid=25783

 

Der Reiseveranstalter wird sämtliche Visumanträge organisieren.

 

Krankenversicherung

 

Für die Dauer des Aufenthaltes in Iran ist eine iranische oder deutsche Unfall- und Krankenversicherung notwendig. Seit 23. September 2011 sind die iranischen Auslandsvertretungen verpflichtet, vor Ausstellung des Visums den Krankenversicherungsschutz zu überprüfen. Bereits bei Antragstellung des Visums in Deutschland ist deshalb das Bestehen einer entsprechenden Versicherung durch Vorlage eines Versicherungsvertrages nachzuweisen. Auf die Bescheinigung der Reiseversicherung muss klar und deutlich (am besten in Englische Sprache) stehen das die Versicherung in Iran gültig ist. Weitere Informationen können Reisende direkt bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung erfragen.

 

Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge in den Iran mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen, da westliche Medikamente regelmäßig nicht zur Verfügung stehen.

 

Für die direkte Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

 

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR).

 

Bekleidung

In diesem Link finden Sie nützliche Informationen über Bekleidung.

 

Für Frauen
Im Iran sollten sich alle Frauen, darunter Touristen, an gesetzliche Bekleidung-Vorschriften in der Öffentlichkeit halten. Sollten Sie es aber vergessen, machen Sie sich doch keine Angst! Sie werden freundlicherweise von einem Lockalen an diese Vorschriften erinnert.

1. Lange Shirts oder Tuniken bis Oberschenkel mit langen Ärmeln
2. Lange Hosen, Jeans oder Röcke, die die Beine vollständig bedecken
3. Schal oder Hut zur Abdeckung der Haare (es ist nicht notwendig, den Hals zu bedecken)

Für Männer
1. Lange Hosen oder Jeans
2. Shirts mit Ärmeln, kurz oder lang (aber keine ärmellose T-Shirts!)

Hinweise:
1. Farbige oder bunte Kleider sind total in Ordnung.
2. In der Natur oder auf Wanderungstouren wӓre es ratsam, bequeme Kleidung in hellen Farben zu tragen.
3. Um einige Beispiele von akzeptablen Arten der Kleidung für Frauen zu sehen, wenden Sie sich bitte  an "Iranische Gastfreundschaft" auf der Webseite.

 

Quelle


Alkoholfreies Land

In Iran ist Alkohol  verboten. Man darf auch keine alkoholische Getränke mitbringen.

Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten.

 

Geld und Einkaufen

 

In Iran kann man nicht mit EC- oder Kreditkarte bezahlen. Man muß (ein ausreichend Betrag an) Euro's mitnehmen und vor Ort wechslen.

Die Ein- und Ausfuhr von Bargeldbeträgen mit einem Gegenwert bis zu 10.000 € ist nicht anmeldepflichtig. Darüber hinaus gehende Beträge müssen bei der Einfuhr mithilfe eines Erklärungsformulars angemeldet werden. Die Ausfuhr von Barmitteln, die den Gegenwert von 10.000 €  übersteigen, ist nur möglich, wenn die Einfuhrerklärung oder ein entsprechender Bankbeleg o. ä. vorgelegt wird.

Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu sechs qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. +98 21 66702061 4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Sicherheit in Persien

 

Die Frage der Sicherheit in Persien ist  wichtig. Das Auswärtige Amt schreibt dass bei der Planung einer Reise nach Iran zu beachten ist, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht. Es warnt für die Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan). Diese Gebieten liegen weit entfernt von den für uns interessante Gebieten (Medien und Persien) in Sudwesten: (=  die Provinzen Lorestan, Kuzestan, Fars und Isfahan). Persien ist fünfmal größer als Deutschland und wir werden nur das Teil West-Persien besuchen.

 

Persien ist ein sicheres Land  mit sehr niedrigem Kriminalitätsrat (wenig Diebstahl,...). Trotzdem, wie in vielen islamitischen Länder der Fall ist, sollen Frauen nicht alleine reisen. Gerade deswegen ist eine Gruppenreise eine sehr geeignete Form unsere Studentinnen Zugang zu diesem wertvollen hochkarätigen Kulturgut zu verschaffen. Alle Mitreisende werden in einer Informationsveranstaltung vor der Abreise, ausführlich über die Sicherheitslage informiert.

 

Auswärtiges Amt IRAN

 

In diesem Link finden Sie  ofizielle aktualisierte Informationen über: